Anmeldung zum Rosenmontagszug
in Herdorf

Schön, dass ihr euch entschlossen habt, ein Teil des Herdorfer Rosenmontagszug am 16.02.2026 zu werden.
Mit eurem Beitrag bleibt der Herdorfer Karneval weiterhin bunt erhalten.

Am XX denXX.XX.2025 findet um XX:00 Uhr bei XXX in Herdorf die Zugbesprechung statt.
Bitte schickt einen Ansprechpartner oder einen Vertreter aus eurer Gruppe.

Eine Teilnahme an der Zugbesprechung ist Pflicht zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Herdorf!

Eigene Musikbeschallung

Wichtiges zum lesen:

Auf Grund des immer größer werdenden Karnevalszugs, sowie kommunales und ortspolizeiliches Interesse, ist es erforderlich geworden, einige Richtlinien zu erlassen. Dies ist insbesondere insoweit erforderlich, da wir die Sicherheit aller Beteiligten am Umzug, wie auch die Sicherheit der zuschauenden Gäste gewährleisten müssen. Es dürfen nur Fahrtüchtige Anhänger/Auflieger zur Gestaltung von Motiven herangezogen werden. Die Räder sind so abzusichern (zu verkleiden), dass keine Gefahr besteht, dass Personen während der Fahrt zu Schaden kommen. Die Aufbauten der Motivwagen dürfen eine Höhe von 4m und eine Breite von 3m nicht überschreiten. Die Wagenkombinationen sind durch einen besonderen Ordnungsdienst, insbesondere im Bereich der Deichsel, zu sichern. Auf jedem Motivwagen ist ein 12kg Pulverfeuerlöscher für die Klasse A, B und C bereitzustellen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände und das Böller schießen ist sowohl von Motivwagen aus wie auch durch Fußgruppen nicht gestattet. Für die Fahrer der Zugmaschinen gilt während des Umzuges absolutes Alkoholverbot. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Wurfmaterial den Lebensmittelverordnung entsprechen muss und keinesfalls abgelaufen sein darf! Das Wurfmaterial ist der Zugleitung lückenlos mitzuteilen und nachzuweisen. Styropor, Papierreste in allen Variationen (Bsp. Konfetti), Müll, Metallblättchen, Getränkedosen und Flaschen dürfen nicht geworfen werden. Kontrollen diesbezüglich werden durchgeführt. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Zugteilnahme. Es empfiehl sich, das Wurfmaterial immer seitlich nach hinten zu werfen. Nach vorn oder seitlich geworfenes Wurfmaterial stellt eine Gefahr dar. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Auflagen für die Wagen im Rosenmontagszug (Aufbauten, TÜV, Bremsanlagen, etc.). Der Rosenmontagzug ist im Rahmen unserer RKK-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Haftpflicht versichert (Gerling Konzern). Die Wagen werden von der Zugleitung am Samstag vor Rosenmontag abgenommen. Bei Verstößen behält sich der Vorstand der KG Herdorf 1904 e.V. vor die Gruppe zur Verantwortung zu ziehen. Die Zugleitung ist weisungsbefugt. Denken Sie daran, Ihrer Versicherung über die „Sonderfahrt“ zu informieren, falls Sie ein „grünes“ Kennzeichnen verwenden. Eine Teilnahme an der Zugbesprechung ist Pflicht zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Herdorf! Mit den aufgestellten Richtlinien, der KG Herdorf 1904 e.V., erklärt sich die teilnehmende Gruppe uneingeschränkt einverstanden.es Here
1. Wagenbeschallung: Die zunehmende Beschallung auf den Zugwagen hat zu vielen Beschwerden seitens der Musikkapellen und des Publikums geführt. Daher muss ab sofort jeder Beschallungswunsch bei der Anmeldung verbindlich beantragt werden. Die Zugleitung wird dann entscheiden, ob eine Beschallung zugelassen werden kann. Sollte eine Beschallanlage nicht angemeldet sein, sieht sich die Zugleitung gezwungen, diesen Wagen vom Rosenmontagszug auszuschließen. 2. Lautstärkenbegrenzung: Die Lautstärke bei den Anlagen muss so bemessen sein, dass lediglich die Teilnehmer auf dem Wagen und die Wagenbeteiligte(n) Fußgruppen(n) beschallt werden. In keinem Fall darf die Lautstärke so hoch sein, dass der nachfolgende Wagen mit beschallt wird. Die empfundene Lautstärke für Teilnehmer und Besucher kann unabhängig der tatsächlichen Leistungswerte durch die baulichen Bedingungen der Strecke des Rosenmontagszugs sehr unterschiedlich sein. Deshalb können keine verbindlichen Leistungsdaten und Lautstärkewerte (Bsp. Dezibel) vorgegeben werden. Es gilt die Maxime: Die Lautstärke muss angemessen und von allen Beteiligten als angenehm empfunden werden, dies gilt während des gesamten Umzugs. Wir behalten uns vor, bei Nichtbeachtung das Fahrzeug von der weiteren Teilnahme auszuschließen. 3. Musikwahl: Welches die „richtige“ Musik für einen Karnevalszug darstellt ist subjektiv und wird von jedem Teilnehmer unterschiedlich bewertet. „Karnevals- und Stimmungsmusik“ ist als Musikrichtung ziemlich eindeutig definiert. Das Abspielen von Musik aus den Bereichen HipHop/Rap, Danecfloor, Techno oder ähnliches ist nicht erwünscht. Wenn Gruppen diese Grundsätze nicht befolgen, gelten die gleichen Regeln wie bei überhöhter Lautstärke. Die Zugleitung behält sich den Ausschluss vom laufenden Umzug aber auch die Teilnahmeverweigerung in den Folgejahren vor.